Informationen zur Kategorie

Name:Sachsen-Coburg-Gotha
Rolle:Teilstaat im Heiligen Römischen Reich Herzogtum und in Deutschland vor der Reichsgründung
Beschreibung:Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha entstand nach der Zeichnung des Vertrags von Hildburghausen 1826 durch Verschmelzung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld mit dem Herzogtum Sachsen-Gotha, nachdem die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb. Der Landesteil Saalfeld ging gleichzeitig an Sachsen-Meiningen. Sachsen-Coburg-Gotha wurde im Jahr 1871 Teilstaat des Deutschen Reich.

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KategorieZeitraumBeschreibung
Ernst I.1826 - 1844Ernst I. Anton Carl Ludwig von Sachsen-Coburg-Gotha lebte von 1784 bis 1844. Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg und der damit verbundenen Neuordnung der sächsisch-ernestinischen Teilherrschaften wurde der formalige Herzog Ernst III. von Sachsen-Coburg-Saalfeld als Herzog Ernst I. im Jahr 1826 Begründer der Linie Sachsen-Coburg-Gotha. Nach seinem Tod wurde sein Sohn neuer Herzog.
Ernst II.1844 - 1893Ernst II. war von 1844 bis 1893 Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha. Unter seiner Herrschaft wurde das Herzogtum Teilstaat des Deutschen Kaiserreichs. Nach seinem Tod wurde er von seinem Neffen abgelöst.
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