Beschreibung: | Das Fürstentum Pfalz-Zweibrücken entstand 1444 durch Vererbung von Gebieten der Grafschaft Veldenz nach dem Tod von Friedrich III., dem letzten Grafen von Veldenz. Sein Enkel Ludwig erhielt die Grafschaft Veldenz. Nach dem Tod seines Vaters, Stefan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken im Jahr 1459 erhielt Ludwig zusätzlich die Südhälfte des Fürstentums Pfalz-Simmern-Zweibrücken. Aus beiden Gebieten wurde das Herzogtum (später Fürstentum) Pfalz-Zweibrücken gebildet. In den nachfolgenden Jahrhunderten veränderte sich das Gebiet des Herzogtums durch Erwerbungen und Spaltungen in mehreren Schritten. Ende des 18. Jahrhunderts besetzten die Franzosen die Grafschaft und gliederten sie 1801 in ihr Reich ein. In Folge des Wiener Kongresses fiel das Gebiet der ehemaligen Grafschaft dann an das Königreich Bayern (Pfalz). |