Kategorie | Zeitraum | Beschreibung |
Albrecht VII. | 1520 - 1547 | Albrecht VII. lebte von 1486 bis 1547. Er war von 1520 bis 1547 alleinherrschender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow. |
Johann Albrecht I. | 1547 - 1556 | Johann Albrecht I. lebte von 1525 bis 1576. Er war von 1547 bis 1556 regierender Herzog in Mecklenburg-Güstrow. Danach wechselte er nach Mecklenburg-Schwerin und sein Bruder Ulrich übernahm die Regierungsgeschäfte in Mecklenburg-Güstrow. |
Johann Albrecht II. | 1610 - 1636 | Johann Albrecht II. lebte von 1590 bis 1636. Er war von 1608 bis 1636 Herzog zu Mecklenburg. Nach dem Tod seines Vaters Johann VII. übernahm sein älterer Bruder Adolf Friedrich I. im Jahr 1592 die Herrschaft über Schwerin. Nach Adolf Friedrichs Volljährigkeit im Jahr 1608 teilten sich die beiden Brüder die Herrschaft. Ihr Zuständigkeitsbereich blieb zunächst der Landesteil Schwerin. Als ihr Onkel Karl I. (Herzog in Güstrow) 1610 starb, regierten die beiden Brüder bis 1621 beide Teile und teilten sich den Herrschaftsbereich in der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahr 1621 auf. Johann Albrecht II. übernahm die Alleinherrshaft über Güstrow. Sein Bruder Adolf Friedrich I. erhielt Schwerin. Johann Albrecht II. regierte in Mecklenburg-Güstrow bis zu seinem Tod im Jahr 1636. |