|
Informationen zur Kategorie
Name: | Henneberg |
Rolle: | Teilstaat im Heiligen Römischen Reich |
Beschreibung: | Die Grafschaft Henneberg befand sich im heutigen Südthüringen und Franken. Sie entstand im Jahr 1096 in Folge einer Schwächung der Fränkischen Zentralgewalt. Die Grafen von Henneberg nutzen diesen Umstand, um ihr Herrschaftsgebiet auszudehnen und eine Grafschaft zu gründen. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde im Kahlaer Vertrag zwischen dem ernestinischen Sachsen und Henneberg vereinbart, dass Henneberg bei Erlöschen der hennebergischen Linien an das ernestinische Sachsen fällt. Im Gegenzug übernehmen die ernestinischen Herzöge die Schulden Hennebergs. Schon im Jahr 1583 starb der letzte hennebergische Herrscher. Es dauerte bis 1660 bis sich die Wettiner (Ernestiner und Albertiner) einigen konnten. Henneberg wurde aufgelöst und Hessen-Kassel, Stolberg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Zeitz zugeschlagen. 1680 wurde Gotha geteilt zu Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Römhild und Sachsen-Meiningen. Henneberg wurde auf viele Herrschaften zersplittert. Trotz der Zersplitterung gaben die gerade zuständigen Landesherren für das Gebiet Hennebergs separate Münzen heraus. Es existieren daher auch Münzen für Henneberg, obwohl die Grafschaft Henneberg als unabhängige Herrschaft nicht mehr existierte. |
Unterkategorien
Kategorie | Zeitraum | Beschreibung |
Johann Georg I. | 1611 - 1656 | Der sächsische Kurfürst von Sachsen war nach dem Aussterben der hennebergischen Linie Herrscher über ein Teilgebiet Hennebergs. Er regierte von 1611 bis 1656. In seinem Testament verfügte er, dass seine drei jüngeren Söhne Sekundogeniturfürstentümer erhalten sollten. Eines dieser Fürstentümer war Sachsen-Zeitz, welches 1660 die albertinischen Bestandteile Hennebergs erhielt. |
Moritz Wilhelm | 1681 - 1718 | Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz lebte von 1664 bis 1718. Er trat nach dem Tod seines Vater im Jahr 1681 seine Herrschaft an. Aufgrund seiner Minderjährigkeit übernahm der sächsische Kurfürst Johann Georg III. bis 1684 die Vormundschaft. Nach seinem Tod fiel Sachsen-Zeitz inklusive der zugehörigen hennebergischen Gebiete an das Kurfürstentum Sachsen. |
Johann Ernst III. | 1683 - 1707 | Johann Ernst III. lebte von 1664 bis 1707. Er regierte von 1683 bis 1707 das Herzogthum Sachsen-Weimar. Während seiner Amtszeit gehörte das ehemals hennebergische Gebiet rund um Ilmenau zu Sachsen-Weimar. |
Friedrich August III. | 1763 - 1806 | Während der Regierungszeit des sächsische Kurfürsten Friedrich August III. gehörten die albertinisch, hennebergischen Gebiete direkt zum Kurfürstentum. In Folge der Neuordnung Sachsens gemäß des Wiener Kongresses verlor das albertinische Sachsen seine hennebergischen Gebiete an Preußen. Friedrich August III. herrschte somit von 1763 bis 1815 (ab 1806 als sächsischer König) über Teile Hennebergs. |
|
|