Kategorie | Zeitraum | Beschreibung |
Heinrich V. | 1520 - 1552 | Heinrich V. lebte von 1479 bis 1552. Nachdem er mit seinem Bruder Albrecht im Jahr 1520 im Rahmen des Neubrandenburger Hausvertrags das Herzogtum Mecklenburg teilte, wurde er als Alleinherrscher Herzog im Landesteil Mecklenburg-Schwerin. Seine Regentschaft dauerte bis 1552. |
Adolf Friedrich I. | 1592 - 1658 | Adolf Friedrich I. lebte von 1588 bis 1658. Er war von 1592 bis 1658 Herzog zu Mecklenburg. Nach dem Tod seines Vaters Johann VII. übernahm er im Jahr 1592 die Herrschaft über Schwerin. Nach seiner Volljährigkeit im Jahr 1608 teilte er sich die Herrschaft mit seinem jüngeren Bruder Johann Albrecht II.. Ihr Zuständigkeitsbereich blieb zunächst der Landesteil Schwerin. Als ihr Onkel Karl I. (Herzog in Güstrow) 1610 starb, regierten die beiden Brüder bis 1621 beide Teile und teilten sich den Herrschaftsbereich in der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahr 1621 auf. Johann Albrecht II. übernahm Güstrow und Adolf Friedrich I. blieb in Schwerin. Er regierte in Mecklenburg-Schwerin bis zu seinem Tod im Jahr 1658. |
Friedrich Franz I. | 1785 - 1837 | Friedrich Franz I. lebte von 1756 bis 1837. Er war von 1785 bis 1815 Herzog und von 1815 bis 1837 Großherzog von Mecklenburg-Schwerin. Nach seinem Tod wurde sein Enkel Paul Friedrich neuer Großherzog. |
Friedrich Franz II. | 1842 - 1883 | Friedrich Franz II. lebte von 1823 bis 1883. Er war von 1842 bis 1883 Großherzog von Mecklenburg-Schwerin. Unter seiner Herrschaft wurde das Großherzogtum 1871 Teilstaat im Deutschen Kaiserreich. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich Franz III. neuer Großherzog. |