Die im 13. Jahrhundert zur Stadt erhobene Siedlung Stralsund gehörte zum Fürstentum Rügen und ab dem Jahr 1325 zum Teilherzogtum Pommern-Wolgast. Stralsund erhielt im Jahr 1319 von Fürst Wizlaw III. von Rügen das Münzrecht und prägte bis ins 18. Jahrhundert in eigenem Namen Münzen.