Kategorie | Zeitraum | Beschreibung |
Dietrich | 1198 - 1221 | Dietrich der Bedrängte lebte von 1162 bis 1221. Er war von 1198 bis zu seinem Tod Markgraf von Meißen. |
Friedrich II. der Ernsthafte | 1323 - 1349 | Friedrich II. lebte von 1310 bis 1349. Er war von 1323 bis 1349 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Da er 1323 noch nicht mündig war, übernahm seine Mutter die Vormundschaft bis 1329. |
Balthasar | 1349 - 1406 | Balthasar lebte von 1336 bis 1406. Er war von 1349 bis 1406 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Von 1349 bis 1382 führte er die Regierungsgeschäfte gemeinsam mit seinen Brüdern Wilhelm I. dem Einäugigen und Friedrich III. dem Strengen durch. Nach dem Tod seines Bruders Friedrich III. dem Strengen wurde im Jahr 1382 sein Einflussbereich in Folge der Chemnitzer Teilung auf die Landgrafschaft Thüringen eingeschränkt. Nach seinem Tod erbte sein Sohn Friedrich IV. der Friedfertige seinen Einflussbereich und Titel. |
Wilhelm I. der Einäugige | 1349 - 1407 | Wilhelm I. der Einäugige lebte von 1343 bis 1407. Nachdem sein Vater Friedrich II. der Ernsthafte 1349 starb, erbte er gemeinsam mit seinen Brüdern Friedrich III. dem Strengen und Balthasar von Thüringen die Ländereien und Titel seines Vaters. Die Regierungsgeschäfte wurden gemeinsam durchgeführt. Nach dem Tod seiner Brüder Friedrichs dem Strengen im Jahr 1381 vollzog er mit dem verbliebenen Bruder Balthasar und den Söhnen des verstorbenen Friedrich 1382 die Chemnitzer Teilung. Balthasar erhielt die Landgrafschaft Thüringen, seine Neffen Friedrich der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg erhielten beispielsweise das Osterland und das Pleißenland und er selbst erhielt die Markgrafschaft Meißen. Er war nach der Teilung von 1382 bis 1407 allein-herrschender Markgraf von Meißen. Er starb kinderlos. Sein Erbe fiel an seine Neffen Friedrich der Friedfertige (Sohn Balthasars), Friedrich der Streitbare und Wilhelm II. der Reiche (Söhne Friedrichs III. dem Strengen). |
Friedrich IV. der Streitbare | 1381 - 1423 | Friedrich IV. der Streitbare lebte von 1370 bis 1428. Nach dem Tod seines Vaters Friedrich III. dem Strengen, erbte er gemeinsam mit seinen Brüdern Wilhelm der Reiche und Georg die Ländereien gemäß Chemnitzer Teilung (Osterland, Pleißenland, ...) und Titel seines Vater. Nach dem Tod seines Onkels Wilhelm I., der Einäugige erhielt er auch die Markgrafschaft Meißen. Georg starb 1401. Friedrich und sein verbliebener Bruder Wilhelm der Reiche teilten die Ländereien 1410 untereinander auf. Friedrich erhielt Meißen und Wilhelm erhielt das Osterland. Mit dem Übergang der Kurwürde von Sachsen-Wittenberg auf die Markgrafschaft Meißen stieg Friedrich IV. 1423 als Friedrich I. zum Kurfürsten von Sachsen auf. |
Wilhelm II. der Reiche | 1381 - 1425 | Wilhelm II. lebte von 1371 bis 1425. Nach dem Tod seines Vaters Friedrich III. dem Strengen im Jahr 1381, erbte er gemeinsam mit seinen Brüdern Friedrich und Georg die Ländereien gemäß Chemnitzer Teilung (Osterland, Pleißenland, ...) und Titel seines Vater. Nach dem Tod seines Onkels Wilhelm I., der Einäugige erhielt er auch die Markgrafschaft Meißen. Georg starb 1401. Wilhelm und sein verbliebener Bruder Friedrich IV. der Streitbare teilten die Ländereien 1410 untereinander auf. Wilhelm erhielt das Osterland und Friedrich erhielt Meißen. Zeitweise war er Landgraf von Thüringen. Im Jahr 1425 starb er kinderlos und sein Herrschaftsgebiet fiel an Kurfürst Friedrich I. von Sachsen (bis 1423 Markgraf Friedrich IV. der Streitbare). |
Friedrich IV. der Friedfertige | 1406 - 1440 | Friedrich IV. der Friedfertige lebte von 1384 bis 1440. Nach dem Tod seines Vaters Balthasar im Jahr 1406 erbte er dessen Titel und Einflussbereich in der Landgrafschaft Thüringen. Er war gemeinsam mit seinen Cousins Friedrich IV. dem Streitbaren und Wilhelm II. dem Reichen bis 1440 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Seine Rechte an Meißen verkaufte er an seine Neffen Friedrich II. den Sanftmütigen und Wilhelm III. den Tapferen (Söhne von Friedrich IV. dem Streitbaren). Er regierte die Landgrafschaft Thüringen bis zu seinem kinderlosen Tod. Sein Erbe fiel danach an seine Neffen. |